Ich habe für Mandanten Paypal angelegt, so dass das Konto abgerufen werden soll.
Nun haben die Mandanten dies nicht innerhalb der festgelegten Frist bestätigt.
Daraufhin habe ich das Paypalkonto gelöscht und neu angelegt. Trotz mehrfacher Versuche bei verschiedenen Mandanten haben diese keine Mail zum bestätigen bekommen.
Welche Lösung gibt es hier?
Hallo Herr Steiche,
die Berechtigung zum Abruf der PayPal-Umsätze durch DATEV können ihre Mandanten erteilen, in dem Sie im Browser www.datev.de/paypal eingeben. Dort erfassen sie die Händlerkonto-ID und die E-Mail-Adresse. Im folgenden PayPal-Dialog werden dann alle weiteren notwendigen Daten eingegeben. Das Vorgehen ist auch im Dokument Berechtigung zum Abruf von PayPal-Umsätzen erteilen beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Martina Harwarth
Service Rechnungswesen (FIBU)