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"Testmandat" in Kanzlei-ReWe

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letzte Antwort am 07.11.2018 11:08:36 von wielgoß
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m_fehlau
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Hallo.

Gibt es für Kanzlei-ReWe eine ähnliche Einstellungsmöglichkeit wie im Lohn+Gehalt, bei der man einen Mandanten als Testmandat einstellen kann?

Beste Grüße,

M. Fehlau

m_fehlau
Fortgeschrittener
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Vielleicht noch ein bisschen genauer: Ich will UStVAs senden, ohne dass diese beim Finanzamt eintreffen. Im System sollen diese aber als gesendet erscheinen.

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wielgoß
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Hallo Herr Fehlau,

nein - eine "DÜ-Sperre" wie im Lohn gibt es im Rechnungswesen nicht.

Wenn Sie die UStVA ins Rechenzentrum senden, könnten Sie höchstens gleich im Anschluss den DÜ-Termin löschen, damit keine Übermittlung erfolgt (die UStVA bleiben dann dennoch in der Übersicht stehen). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Prüfung auf doppelte Steuernummern.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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m_fehlau
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Danke, Herr Wielgoß, für Ihren Lösungsvorschlag.

Wenn ich die UStVA sende, steht diese zur Übermittlung bereit und in der Übersicht wird keine Differenz mehr ausgewiesen. Lösche ich nun den DÜ-Termin, erscheint die Differenz wieder in der Übersicht; der Sendeauftrag bleibt aber ohne Termin unter bereitstehende Daten erhalten. Mein Ziel, in der Übersicht keine Differenz mehr ausgewiesen zu bekommen, wird leider nicht erreicht.

Gibt es noch andere Lösungsideen?

Beste Grüße, M. Fehlau

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Thomas_Kahl
Meister
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Für Kanzlei-Rewe hat die Datev ja spezielle Mustermandanten (mE heisst die Musterholz....). Eventuell ist da ja die DÜ gesperrt?

MfG
T.Kahl
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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Fehlau,

könnten Sie eventuell das Szenario beschreiben, für das Sie so vorgehen möchten?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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m_fehlau
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Danke Herr Kahl für Ihre Antwort. Die Mustermandanten kenne ich. Brauche hier aber einen realen Mandanten.

Auf Ihre Frage Herr Wilgoß: Eine UG wurde auf ein Einzelunternehmen (EU) rückwirkend zum 01.01.2018 verschmolzen. Somit wurden bis August 2018 die UStVAs auf die Steuernummer der UG gemeldet. Die Buchungssätze habe ich dann im EU eingespielt, was im EU natürlich zur Differenzen in der UStVA führt. Diese Differenzen will ich nun "ausbügeln".

Grüße, M. Fehlau

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Fehlau,

wenn es um den Vergleich der USt-Vorauszahlung ("am PC") und den bisher übermittelten Werten geht:

Öffnen Sie die UStVA-Übersicht und kopieren Sie die Übermittlungswerte nach MS-Excel, öffnen Sie die Auswertung USt 1/11 für 2019 und kopieren Sie die Vorauszahlungen ebenfalls nach Excel. Durch die Gegenüberstellung können Sie Differenzen so schnell ermitteln.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 07.11.2018 11:08:36 von wielgoß
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