Hallo,
ich hätte mal eine Frage:
Wenn man eine Unterberaternummer als Mandant bestellt, wie viele Mandantennummern kann man darunter anlegen, sodass es keine zusätzlichen Kosten aufkommen?
Vielen Dank!
Was verstehen Sie unter "zusätzliche Kosten"
Letztendlich entstehen Kosten nur duch "Inanspruchnahme weiterer DATEV-Leistungen" wie RT-Speicherung und - Dienstleistungen. Nehmen Sie diese nicht in Anspruch, dann entstehen auch keine Kosten.
Oder meinen Sie auch DUO-Mandate?
Nach oben gibt es m.E. keine Grenze. Früher gab es mal eine (nervige) Meldung, beim Anlegen des 6. Mandanten. Die konnte man aber wieder deaktivieren lassen. Wer auch immer sich diese Meldung ausgedacht hat....
Von daher: kein Problem.
Genau das meinte ich, die DUO Mandate.
oK;
Bei DUO Mandanten fallen ja nur einmal die Grundgebühren an (noch € 9) und dann zusätzlich die Gebühren für den OCR-Assistenten und die Speichergebühren.
Letztere beide Kostenfaktoren dann bei jedem Mandanten.
Erstere nur beim ersten Mandanten einer Unterberaternummer.
Soweit korrekt. Wobei ab Januar die Kosten für UO auf 10,50€ steigen werden und die Kosten für die OCR Erkennung entfallen.
Aber: Pro (Unter)Beraternummer werden ab dem 10. Authentifierungsmediums weitere Kosten berechnet. Haben Sie sowohl einen SmartLogin als auch DATEV mIDentity, haben Sie schon 2 von 10 belegt.
Habe gerade die Preisliste nicht zur Hand.