Hallo liebe Community,
ich wollte an dieserer Stelle mal fragen, warum es nicht ohne größeren Aufwand möglich ist einen (digitalen) Beleg zu ergänzen, bzw. hinzuzufügen - auch wenn der Buchungsstapel bereits festgeschrieben ist (mit einem zeitintensivem Trick geht es über die UO-Onlineplattform).
Die Buchhaltung wäre deswegen nicht nicht ordnungsgemäß i.S.d. GoBD. Denn mittlerweile ist es höchst richterlich entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Vorsteuerabzug von Anfang an gegeben ist, wenn man bestimmte Angaben nachholt. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen:
Es wurde eine Rechnung eingebucht, auf der beispielsweise die Steuernummer des Leistenden fehlt. Dies wird reklamiert und 1-2 Buchhaltungsperioden später kommt ein Schriftstück welches die Rechnung "auffüllt". Nämlich ein Schreiben mit Bezug auf die Rechnungsnummer etc. und in Ergänzung die fehlende Steuernummer.
Es muss nun m.E. möglich sein ohne größeren Aufwand dieses Schreiben digital an die ursprüngliche Rechnung "zu heften" und zwar ohne Storno oder ähnliches - schließlich war ja nichts "falsch". Gegen eine Revisionshistorieneintrag hätte ich nichts und es dürfte kein Problem sein.
Im Papier Ordner würde man das Schreiben ja auch "nur" zur Rechnung zur Ergänzung heften.
Viele liebe Grüße
Hallo,
eine ewige Frage an Datev ... suchen Sie mal hier in der Community danach ...
Was Sie beim Einsatz von Datev-DMS allerdings tun können (und bei der Dokumentenablage vielleicht auch, das weiß ich nicht): In der Struktur des Beleges oder Dokumentes Dateien hinzufügen oder austauschen. Das ergänzende Schreiben könnten Sie also in der Struktur des Beleges hinzufügen. Damit haben Sie die Rechnung wie gewünscht ergänzt.
Viele Grüße.
Dann wird es aber Zeit, dass DATEV mal etwas unternimmt.
Übrigens werde ich nicht über DMS buchen, ich sehe keinen Anlass dazu das DMS mit Fibu Belegen zu überladen. Dafür ist UO da.
UO ist sicher erste Wahl. Dennoch wird auch DMS nicht überladen; dafür gibt es die Trennung Belege ↔ Dokumente.
Datev wird da wohl nichts unternehmen. Datevs Begründung sind die GoBD (Unveränderbarkeit).