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dominikmayer
Aufsteiger
Offline Online
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Hallo liebe Community,

ich wollte an dieserer Stelle mal fragen, warum es nicht ohne größeren Aufwand möglich ist einen (digitalen) Beleg zu ergänzen, bzw. hinzuzufügen - auch wenn der Buchungsstapel bereits festgeschrieben ist (mit einem zeitintensivem Trick geht es über die UO-Onlineplattform).

Die Buchhaltung wäre deswegen nicht nicht ordnungsgemäß i.S.d. GoBD. Denn mittlerweile ist es höchst richterlich entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Vorsteuerabzug von Anfang an gegeben ist, wenn man bestimmte Angaben nachholt. Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen:

Es wurde eine Rechnung eingebucht, auf der beispielsweise die Steuernummer des Leistenden fehlt. Dies wird reklamiert und 1-2 Buchhaltungsperioden später kommt ein Schriftstück welches die Rechnung "auffüllt". Nämlich ein Schreiben mit Bezug auf die Rechnungsnummer etc. und in Ergänzung die fehlende Steuernummer.

Es muss nun m.E. möglich sein ohne größeren Aufwand dieses Schreiben digital an die ursprüngliche Rechnung "zu heften" und zwar ohne Storno oder ähnliches - schließlich war ja nichts "falsch". Gegen eine Revisionshistorieneintrag hätte ich nichts und es dürfte kein Problem sein.

Im Papier Ordner würde man das Schreiben ja auch "nur" zur Rechnung zur Ergänzung heften.

Viele liebe Grüße

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