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Anrechnung der Geschäftsgebühr - hier: Auslagenpauschale

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letzte Antwort am 14.09.2018 11:48:13 von Silvia_Kubisch
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rahänsch
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

folgende Frage:

ich erstelle Rechnung über außergerichtliche Tätigkeit und erste Instanz. Die Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet, so weit, so klar.

Im außergerichtlichen Bereich wird die Auslagenpauschale korrekt mit dem Höchstbetrag von 20,00 Euro ermittelt, auch das soweit klar.

Im gerichtlichen Bereich wird die Auslagenpauschale aber aus der durch die Anrechnung verminderten Verfahrensgebühr berechnet und erreicht im konkreten Fall damit nicht die Höchstgebühr von 20,00 Euro.

Ob aus der verminderten Verfahrensgebühr oder aus der unverminderten Verfahrensgebühr die Pauschale zu berechnen ist, ist in Lit. und RSpr. umstritten (BeckOK RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, 40. Ed. 1.6.2018, RVG Rn. 20):

Fraglich ist, ob bei Anrechnung von Gebühren die Pauschale jeweils nur aus den gekürzten (verbleibenden) Gebühren zu berechnen sind (KG JurBüro 2000, 583; LG Berlin Rpfleger 1988, 42) oder aus den Ursprungsgebühren (BGH NJW-RR 2004, 1656; LG Essen JurBüro 2002, 246; OLG Köln Rpfleger 1994, 432; Schneider AGS 2003, 94; Hansens/Braun/Schneider Teil 18 Rn. 98 ff.). Für eine Berechnung ohne Berücksichtigung der Gebührenanrechnung spricht, dass sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit infolge der Vorbefassung, die zumeist Grund für eine Anrechnung von Gebühren ist, zwar reduziert, zumeist aber nicht die tatsächlichen Auslagen. Da durch § 15a nunmehr klargestellt ist, dass die Anrechnung keine Auswirkungen auf das Entstehen von Gebühren hat, wird der Auffassung der Vorzug zu geben sein, die die Pauschale nach den Gebühren vor Anrechnung bemisst (so auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe Rn. 42).

Wie und wo stelle ich ein, dass meine Auslagenpauschale aus dem unverminderten Gebührenbetrag berechnet wird?

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hänsch,

Sie können das nur insgesamt für alle Rechnungen ändern. Dazu müssen Sie die Anrechnungs-Position ändern. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Unter Organisation | Stammdaten | Standardpositionen auf Alle Rechnungsstandardpositionen klicken.
  2. Im Arbeitsblatt Rechnungsstandardpositionen die Positon AAV34 per Doppelklick öffnen (Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV-RVG (Hauptfall 2300 auf 3100).
  3. Im Bereich Gebührenberechnung das Kontrollkästchen Bei Berechnung der Auslagenpauschale berücksichtigen entfernen.
  4. In der Rechnung die Anrechnung der Verfahrensgebühr markieren und unter die Post- und Telekommunikationspauschale schieben.
  5. Auf Symbol Speichern in der Symbolleiste klicken.

Auslagenpauschale_voll.gif

Ergebnis:

Die Berechnung bei Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr erfolgt bei einer zweiten Auslagenpauschale mit 20,- €.

Viele Grüße

S. Kubisch

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 14.09.2018 11:48:13 von Silvia_Kubisch
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