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Betriebliche Altersvorsorge, VWL und Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 16.08.2018 09:10:38 von huegele1
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huegele1
Einsteiger
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Hallo,

eine unserer Mitarbeiterinnen hat eine neue Direktversicherung abgeschlossen.

Sie wandelt 66 Euro ihres Gehalts um und zahlt diesen Betrag ein. Dieser ist ja dann steuerfrei und sv-frei.

Wir zahlen als Arbeitgeber 34 Euro VL, die möchte sie ebenfalls in diese Lebensversicherung einzahlen.

Jetzt war ich mir beim Eingeben der Daten nicht sicher:

Ist dann auch der einbezahlt Betrag von Euro 34 steuer- und sv-frei oder muss sie diesen Betrag versteuern, da er vom Arbeitgeber kommt? Und gebe ich den auf der Karteikarte VL an oder als Arbeitgeberzuschuss bei der Betr. AV?

Vielen Dank für hilfreiche Tipps!

M. Hügel

linda13
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Guten Morgen,

die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen sind steuer- und beitragspflichtig. Die Überweisung auf das entsprechende Anlagekonto ist ein Nettoabzug (der Abzug erfolgt aus dem schon versteuerten und mit Beiträgen belegten Arbeitsentgelt).

Wir haben den Betrag auf der Lohnabrechnung als VWL-AG-Anteil pfl. ausgewiesen. Der Mitarbeiter hat verschiedene Möglichkeiten bei der Anlage des Geldes z.B. Banksparpläne, Bausparverträge, Fondsparpläne und mir ist auch bekannt das es jemand zur Tilgung der Baufinanzierung nutzt.

Liebe Grüße

L. Cavallini

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stefans
Fortgeschrittener
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Sehr geehrte Frau Hügel,

wie von Frau Cavallini dargestellt, sind die von Ihnen als Arbeitgeber gezahlten VL-Beiträge steuer- und sozialversicherungspflichtig. In welcher Form der Arbeitnehmer das Geld "anlegt" ist dabei unbeachtlich.

Sofern Sie an diesem VL-Vertrag nichts ändern, bleibt die Zahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig, Sie müssen abrechnen wie bisher.

Ihre Arbeitnehmerin hätte die Möglichkeit, statt "nur" 66,00 Euro umzuwandeln, 100,00 Euro umzuwandeln (66 + 34).

Oder Sie beenden den VL-Vertrag und zahlen 34,00 Euro als Arbeitgeberzuschuss in die Direktversicherung. In jedem Fall müsste der Vertrag mit der Direktversicherung entsprechend angepasst werden.

Beste Grüße

Stefan

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huegele1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Vielen Dank für die beiden Antworten!

Ich hab es mir schon fast so gedacht, aber jetzt habe ich auch die Bestätigung dafür.

M. Hügel

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letzte Antwort am 16.08.2018 09:10:38 von huegele1
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