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Welcher Mandantentyp?: Natürliche Person mit ust.pfl. Vermietung

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letzte Antwort am 08.08.2018 16:03:07 von Jens_Bunte
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Jens_Bunte
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
205 Mal angesehen

Hallo,

welche Möglichkeit ist "sauberer"
(EO comfort):

1.Möglichkeit:

Unternehmen: Vermietung -> UST-Erklärung

nat.Person: Stpfl.

2. Möglichkeit

nat.Person: Stpfl. -> UST-Erklärung

Danke für Hinweise/Tipps!

stefans
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
89 Mal angesehen

Hallo Herr Bunte,

wenn Sie zur Ermittlung der VuV-Einkünfte Kanzlei-Rewe nutzen möchten (was ich bei größeren bzw. aufwendigen Objekten immer mache), dann müssen Sie die 1. Möglichkeit nutzen.

Wenn Sie nicht Kanzlei-Rewe nutzen möchten, dann sollten Sie die 2. Möglichkeit wählen, da Sie dann nicht unnötige "Unternehmens-Daten" zusätzlich und identisch zu nat. Person pflegen müssen.

Beste Grüße

Stefan

Jens_Bunte
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
89 Mal angesehen

Hallo Stefan,

vielen Dank!

So werde ich es umsetzen. Hab mir schon den Kopf zerbrochen....aber "einheitlich" geht´s dann eben nicht. Leben in der Lage.

Viele Grüße,

Jens

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letzte Antwort am 08.08.2018 16:03:07 von Jens_Bunte
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