Hallo,
welche Möglichkeit ist "sauberer"
(EO comfort):
1.Möglichkeit:
Unternehmen: Vermietung -> UST-Erklärung
nat.Person: Stpfl.
2. Möglichkeit
nat.Person: Stpfl. -> UST-Erklärung
Danke für Hinweise/Tipps!
Hallo Herr Bunte,
wenn Sie zur Ermittlung der VuV-Einkünfte Kanzlei-Rewe nutzen möchten (was ich bei größeren bzw. aufwendigen Objekten immer mache), dann müssen Sie die 1. Möglichkeit nutzen.
Wenn Sie nicht Kanzlei-Rewe nutzen möchten, dann sollten Sie die 2. Möglichkeit wählen, da Sie dann nicht unnötige "Unternehmens-Daten" zusätzlich und identisch zu nat. Person pflegen müssen.
Beste Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank!
So werde ich es umsetzen. Hab mir schon den Kopf zerbrochen....aber "einheitlich" geht´s dann eben nicht. Leben in der Lage.
Viele Grüße,
Jens