Hallo,
welches Format besitzen die Daten einer Rechnungswesen Archiv dvd? Können diese Daten dann auch von einem software programm gelesen werden bzw. eingespielt werden wenn die Software keine Datev-Software ist? Danke
Guten Abend, darf man fragen, welchen Zweck Sie mit den Daten verfolgen (Import in ein anderes Programm oder etwa nur Arbeiten mit GdPdU-Daten)?
Leistungsbeschreibung wäre hier, LEXinform/Info-DB
Auszug daraus:
Datenexport ASCII
Exportdaten:
Datenexport DATEV-FormatExport von Daten im DATEV-Format:
Export steuerliche AußenprüfungWeitergabe aller Rechnungswesen-Daten der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit folgenden Funktionen:
Einstellungen
Einstellungen zur Programmsteuerung und zu Funktionen (z. B. zum Ausgeben, Meldungen, u. a.)
Der neue Berater hat keine Datev Software, somit kann ja keine Übertragung der Mandantendaten per ubertargungsprotokoll stattfinden. Also bleibt ja nur die Variante der Rechnungswesen Archiv dvd
Solange er die Daten im CSV-Format einlesen kann, wäre das ja kein Problem. Dafür benötigen Sie aber keine DVD. Geht auch per Export aus dem DATEV-Rechnungswesenprogramm.
Aha, diese Möglichkeit kenne ich gar nicht. Und diese Daten dann nur auf einen USB-Stick??
Die passen definitiv auf einen USB-Stick. Ich gehe mal von einem normalen Umfang des Mandanten aus. Und einem USB-Stick der heutigen Zeit. Den kriegen Sie nicht voll.
Ok. Dann ist ja die Variante die bessere. Falls mein chef doch dvd‘s möchte, wäre es rechtens die dvd‘s dem mandanten in Rechnung zustellen?
Das möchte ich nicht beurteilen.
Problem bei der ganzen Sache ist allerdings u.U. der Zeitaufwand. Wenn Sie auslesen, müssen Sie das ja richtig machen. Jahr für Jahr, Stapel für Stapel. Hat die Gegenseite Problem beim Einlesen, gibt's Rückfragen etc. Stellen Sie eine DVD zur Verfügung, haben Sie Ihre Pflicht getan. Das Programm zur Auswertung der DVD kann vom übernehmenden Berater installiert werden und fertig. Was er dann macht, ist dann sein Problem. Die Daten kann er auslesen. Gibt es mal eine BP kann er die Daten per DVD ebenfalls zur Verfügung stellen. Die Kosten für die DVD sind minimal dagegen....
Ist aber (m)eine Meinung. Andere sehen das sicherlich anders.
Das war eben auch mein erster Gedanke, das die dvd das einfachste ist, aber meine Zweifel waren eben, da ich ja nicht weis in welchem format die auf dvd sind, dass sie in ein fremdprogramm nicht einspielbar sind. Und sobald die Daten auf dvd sind, kann ich ja den Mandant auch aus dem Rechenzentrum löschen kann. Warum soll jemand weiterhin gespeichert werden, der wechselt.
Die Zweifel werden ja durch das Dokument 0904011 erledigt.
Und Sie können den Bestand der DVD ja auch nochmal bei sich in der Kanzlei einspielen. Abgesehen haben Sie den ja noch im Bestand. DS-GVO müssten Sie aber dann schon beachten (Recht auf Löschung).
Aber zumindest haben Sie jetzt eine Lösung.
Danke