Hallo zusammen,
ich arbeite mich derzeit in die Anwendung "DATEV Kostenrechnung" ein (mit Hilfe des Buchs "Praxisnahe Kostenrechnung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro" von Günter Lenz).
Dazu meine Frage: Gibt es über DATEV Kostenrechnung die Möglichkeit, die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern gemäß Handelsrecht bzw. gemäß Steuerrecht zu ermitteln? Falls nicht: Wäre es nicht eine sinnvolle Idee bzw. Weiterentwicklung von "DATEV Kostenrechnung", wenn damit die Ermittlung von Herstellungskosten nach Handelsrecht und Steuerrecht möglich wäre? Denn letztlich bildet die Kostenrechnung ja die Grundlage bei der Wertermittlung der Herstellungskosten nach § 255 (2) HGB bzw. R 6.3 EStR.
Ich freue mich auf Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Kuhlmey,
mit der DATEV Kostenrechnung können auch Herstellungskosten nach § 255 HGB ermittelt werden. Dazu muss das Zusatzmodul "DATEV Kostenrechnung classic" installiert sein.
Für die Ermittlung von Herstellkosten (Materialeinzel- und gemeinkosten sowie Fertigungseinzel- und gemeinkosten) gibt es verschiedene Schemata der differenzierten Zuschlagskalkulation. Diese sowie alle weiteren Schemata (DATEV-BWA-Schema, Deckungsbeitragsrechnung,Schemata für verschiedene Branchen) können aber jederzeit individuell angepasst werden, so dass sich DATEV Kostenrechnung classic auch für die Ermittlung der Herstellungskosten nach § 255 (2) HGB (Kosten, die im Rahmen der Bilanzierung für die Bewertung von Vermögensgegenständen wie z.B. Vorräten oder selbsterstellten Maschinen anzusetzen sind) eignet.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Kostenrechnung