Hallo Zusammen,
ich hatte gerade ein Telefonat mit einer KK wegen einer Diff. bei einer Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
Die Differenz resultiert aus dem unterschiedlichen Ansatz von Arbeitstagen. Die Krankmeldung war für 5 Tage Mo-Fr, ohne Feiertag.
Die KK rechnet für den Monat April mit 20 AT (ohne Ostermontag da dieser kein AT ist!). BBG 6.500 : 20 AT x 5 Krankentage = 1.625,00 € davon 65% =1.056,25 € Erstattungsanspruch
Die Datev rechnet in dem Erstattungsantrag jedoch mit 21 Arbeitstagen. BBG 6.500 : 21 AT x 5 Krankentage = 1.547,62 € davon 65% = 1.005,95 € Erstattungsanspruch.
Ich finde die Berechnung von der Datev logischer.
Hat jemand Erfahrungswerte? Was ist richtig?
Danke.
Hallo
ich glaube nicht, dass Datev oder eine Kasse falsch rechnet. Ich vermute dass es daran liegt dass die Bescheinigung nicht analog eingetippt wurde. Wahrscheinlich wurde ein Sonntag oder Feiertag nicht in der Krankmeldung erfasst.
Gruß Seidenfuss
Hallo,
es gibt ja unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für den Erstattungsantrag AAG.
Sie haben wahrscheinlich:
Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage
hinterlegt?!
Haben Sie auch feste Arbeitszeiten: monatlich Arbeitstage hinterlegt?
Das könnten die Gründe für Abweichungen mit der Krankenkasse sein...
Was mich hierbei nicht stören würde, denn es gibt ja von der Krankenkasse mehr zurück als beantragt 😉
Hier ein Auszug aus Lexinform, vielleicht hilft Ihnen dieser weiter:
3.4 Arbeitszeit hinterlegen
Vorgehen:
Wenn im Feld Umrechnung der Festbezüge die Formel Betrag x zu bez.
Arbeitstage /mtl. Arbeitstage hinterlegt ist, werden die monatlichen Arbeitstage
für die individuelle Umrechnung von Festbezügen bei Teilmonaten verwendet. Wenn
das Feld monatliche Arbeitstage leer gelassen wird, ermittelt das Rechenzentrum
automatisch die tatsächlichen Arbeitstage des Abrechnungsmonats (bei einer
Fünftagewoche).Wenn bei einem Mitarbeiter unter Erfassen | Personaldaten | Arbeitszeiten
| regelmäßige Arbeitszeit individuelle Arbeitstage hinterlegt sind, haben
diese Vorrang vor dem Eintrag beim Mandanten.
Vorgehen:
Vorgehen:
Grundsätzlich können Sie ja wählen zwischen AT und KT.
Das ein Feiertag kein AT ist, erklärt sich am Wort und auch per Definition.
Entscheidend ist was sie haben Sie im Lohn geschlüsselt ? Ich nehme an das bei Datev geschlüsselt ist: Betrag * fortzuzahlende AT/AT im Monat.
GGf abweichende AT eingegeben , weil ich habe jetzt eben mal kurz nachgerechnet.
Im April 20 AT aber 21 zu bezahlende AT besser zu bezahlende Tage (wg 1 FT).
Ich würde von der KK erstmal anfordern auf welcher gesetzlicher Grundlage die Berechnung erfolgt. Wobei in diesem Fall ist ja zuGunsten ihres AG würde ich darauf wohl eher verzichten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im AAG bzw. Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier muss der AG unstrittig 21 Tage ( 20 AT + 1 FT) im April bezahlen. Da der AN am Feiertag nicht krank war ist m.E. die Berechnung von Datev dem Grunde nach richtig ( § 4 mit Verweis auf § 2 EntFG). Aber ggf. war hier die Datev auch vorauseilend gehorsam und hat zugunsten der KK die Umrechnungsformeln umgesetzt.
sag ich ja 🙂
Ihren Post hatte ich während meiner Antwort noch nicht auf dem Bildschirm
ist doch nicht schlimm... Ihres ergänzt meines und umgekehrt und nur das Ergebnis zählt.
Ein schönes Wochenende!