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Berechnung Lohnfortzahlung LODAS: Was sind Arbeitstage?

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letzte Antwort am 15.06.2018 09:17:14 von c_möller
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eva
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo Zusammen,

ich hatte gerade ein Telefonat mit einer KK wegen einer Diff. bei einer Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

Die Differenz resultiert aus dem unterschiedlichen Ansatz von Arbeitstagen. Die Krankmeldung war für 5 Tage Mo-Fr, ohne Feiertag.

Die KK rechnet für den Monat April mit 20 AT (ohne Ostermontag da dieser kein AT ist!). BBG 6.500 : 20 AT x 5 Krankentage = 1.625,00 € davon 65% =1.056,25 € Erstattungsanspruch

Die Datev rechnet in dem Erstattungsantrag jedoch mit 21 Arbeitstagen.  BBG 6.500 : 21 AT x 5 Krankentage = 1.547,62 € davon 65% = 1.005,95 € Erstattungsanspruch.

Ich finde die Berechnung von der Datev logischer.

Hat jemand Erfahrungswerte? Was ist richtig?

Danke.

Offline Online
Nachricht 2 von 7
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Hallo

ich glaube nicht, dass Datev oder eine Kasse falsch rechnet. Ich vermute dass es daran liegt dass die Bescheinigung nicht analog eingetippt wurde. Wahrscheinlich wurde ein Sonntag oder Feiertag nicht in der Krankmeldung erfasst.

Gruß Seidenfuss

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c_möller
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
3895 Mal angesehen

Hallo,

es gibt ja unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für den Erstattungsantrag AAG.

Sie haben wahrscheinlich:

Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage

hinterlegt?!

Haben Sie auch feste Arbeitszeiten: monatlich Arbeitstage hinterlegt?

Das könnten die Gründe für Abweichungen mit der Krankenkasse sein...

Was mich hierbei nicht stören würde, denn es gibt ja von der Krankenkasse mehr zurück als beantragt 😉

Hier ein Auszug aus Lexinform, vielleicht hilft Ihnen dieser weiter:

3.4 Arbeitszeit hinterlegen

          

      Monatliche Arbeitstage hinterlegen

Vorgehen:

    • Unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit
      im Feld Monatliche Arbeitstage können die Arbeitstage für die Umrechnung der
      Festbezüge bei Teilmonatsberechnung vorgegeben werden.

Wenn im Feld Umrechnung der Festbezüge die Formel Betrag x zu bez.
Arbeitstage /mtl. Arbeitstage hinterlegt ist, werden die monatlichen Arbeitstage
für die individuelle Umrechnung von Festbezügen bei Teilmonaten verwendet. Wenn
das Feld monatliche Arbeitstage leer gelassen wird, ermittelt das Rechenzentrum
automatisch die tatsächlichen Arbeitstage des Abrechnungsmonats (bei einer
Fünftagewoche).
Wenn bei einem Mitarbeiter unter Erfassen | Personaldaten | Arbeitszeiten
| regelmäßige Arbeitszeit individuelle Arbeitstage hinterlegt sind, haben
diese Vorrang vor dem Eintrag beim Mandanten.

              

          

      Umrechnungsformel hinterlegen

Vorgehen:

  1. Unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit
    im Feld Umrechnung der Festbezüge eine der folgenden Möglichkeiten wählen:
    • Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage
    • Betrag x zu bez. Kalendertage / tats. Tage Monat
    • Betrag x Resttage (Mon.=30Tg.) / 30 Tage
    • Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage
    • Betrag – (Betrag /30 x Fehltage)
  2. Bei Gehaltsempfängern und für fest gespeicherte Bezüge erfolgt die Umrechnung
    der Monatswerte auf den anteiligen Erstattungszeitraum auf Basis der
    Umrechnungsformeln für Teilmonatsberechnungen.
    Automatische Umrechnung Für die Ermittlung des Erstattungsbetrags nach dem AAG können die
    Teilmonatsformeln nicht 1:1 verwendet werden. Sie werden wie folgt
    umgesetzt:
    • Betrag x zu bez. Kalendertage (30 oder 31 Tage) / 30 Tage: Betrag x
      fortzuzahlende Kalendertage / 30 Tage
    • Betrag x zu bez. Kalendertage (30 oder 31 Tage, Ausnahme Februar: 28 oder 29
      Tage) / tats. Tage Monat: Betrag x fortzuzahlende Kalendertage / tats. Tage
      Monat
    • Betrag x Resttage (Monat = 30 Tg.) / 30 Tage: Betrag x fortzuzahlende
      Kalendertage / 30 Tage
    • Betrag -(Betrag / 30 x Fehltage): Betrag x fortzuzahlende Kalendertage / 30
      Tage
    • Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage: Betrag x fortzuzahlende
      Arbeitstage / Arbeitstage im Monat
  3. Weitere Informationen zur Umrechnungs- und Kürzungsformel:Teillohnzahlungszeitraum (Beispiele für LODAS) (Dok.-Nr. 5303506).

              

          

      Regelmäßige Arbeitszeit hinterlegen

Vorgehen:

  1. Unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit
    in der Gruppe regelmäßige Arbeitszeit die wöchentliche Arbeitszeit und
    deren Verteilung auf die einzelnen Wochenarbeitstage erfassen.
  2. Priorisierung der einzelnen Arbeitszeiten:
    • Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit
    • Personaldaten | Arbeitszeiten | regelmäßige Arbeitszeit, Registerkarte
      Allgemeine Angaben, Gruppe Wöchentliche Arbeitszeit
    • Mandantendaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit
    • Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit, Gruppe
      Regelmäßige Arbeitszeit

    Für die Ermittlung der zu bezahlenden Arbeitstage findet ein automatischer
    Abgleich mit den Beschäftigungszeiträumen und den eingegebenen Fehlzeiten
    statt
    Ein Arbeitstag zählt als zu bezahlender Arbeitstag, wenn er folgende
    Bedingungen erfüllt:
    • Er liegt innerhalb eines Beschäftigungszeitraums.
    • Er liegt außerhalb vorhandener Fehlzeiten (alle Gründe außer
      Entgeltfortzahlung).
    Bundeseinheitliche Feiertage berücksichtigt das Rechenzentrum automatisch für
    die Ermittlung der Arbeitstage laut Kalender.
    Nicht bundeseinheitliche Feiertage wie z. B. der 23.06. (Fronleichnam) kann
    das Rechenzentrum nicht berücksichtigen. Diese Feiertage werden als normale
    Arbeitstage gezählt. Wenn sie nicht als Arbeitstage gezählt werden, dann ist die
    Vorgabe der zu berücksichtigenden Arbeitstage, wie oben beschrieben, zwingend
    erforderlich.
    Für die Lohnfortzahlung an Feiertagen ist keine weitere Lohnart erforderlich,
    da beim AAG nicht zwischen der Lohnfortzahlung an Feiertagen und Werktagen
    unterschieden
    wird.
bodensee
Experte
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Grundsätzlich können Sie ja wählen zwischen AT und KT.

Das ein Feiertag kein AT ist, erklärt sich am Wort und auch per Definition.

Entscheidend ist was sie haben Sie im Lohn geschlüsselt ? Ich nehme an das bei Datev geschlüsselt ist: Betrag * fortzuzahlende AT/AT im Monat.

GGf abweichende AT eingegeben , weil ich habe jetzt eben mal kurz nachgerechnet.

Im April 20 AT aber 21 zu bezahlende AT besser zu bezahlende Tage (wg 1 FT).

Ich würde von der KK erstmal anfordern auf welcher gesetzlicher Grundlage die Berechnung erfolgt. Wobei in diesem Fall ist ja zuGunsten ihres AG würde ich darauf wohl eher verzichten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im AAG bzw. Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier muss der AG unstrittig 21 Tage  ( 20 AT + 1 FT) im April bezahlen. Da der AN am Feiertag nicht krank war ist m.E. die Berechnung von Datev dem Grunde nach richtig ( § 4 mit Verweis auf § 2 EntFG). Aber ggf. war hier die Datev auch vorauseilend gehorsam und hat zugunsten der KK die Umrechnungsformeln umgesetzt. Umrechnung.jpg

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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c_möller
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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sag ich ja 🙂

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bodensee
Experte
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Ihren Post hatte ich während meiner Antwort noch nicht auf dem Bildschirm

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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c_möller
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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ist doch nicht schlimm... Ihres ergänzt meines und umgekehrt und nur das Ergebnis zählt.

Ein schönes Wochenende!

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letzte Antwort am 15.06.2018 09:17:14 von c_möller
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