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Jahresmeldung bei geringfügig beschäftigten, Auszahlung im Folgemonat

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letzte Antwort am 18.06.2018 09:28:47 von heckerlein
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schenk
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Hallo,

ich habe einen AN der am 05.12.2017 angefangen hat. Der Mandant zahlt da Gehalt immer erst im Folgemonat, also im Janur 2018 das Dezember Gehalt.

Jetzt rief die Knappschaft an, dass die Jahresmeldung fehlt. Logischerweise wurde die nicht erstellt, da es im Dezember keine Abrechnung gab. Die Knappschaft akzeptiert keine Nullmeldungen. Wie kann ich das lösen?

eek
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Hallo Herr Schenk,

mir erschließt sich nicht, was die Auszahlung mit der Abrechnung zu tun haben soll. Der AN hat in 12/2017 die Leistung erbracht und diese ist auch in 12/2017 abzurechnen. Wann der Mandant letztendlich das geschuldete Entgelt überweist, ist doch eine ganz andere Sache.

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schenk
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Hallo Herr Kopatz,

da gebe ich Ihnen recht. DAs Problem ist das der Mandant uns erst das Gehalt Ende Januar mitteilt mit den anderen Gehältern. Sie meinen dann sollten wir zukünftig lieber über eine Nachberechnung arbeiten?

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eek
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Nunja, wie Sie es auch drehen, werden Sie immer zusätzliche Arbeit damit haben.

Damit nicht jede Abrechnung wissentlich falsch erstellt wird, würde ich versuchen, eine Abrechnung mit einem Sockelbetrag durchzuführen und dann, wie Sie schon erwähnten, Nachberechnungen durchführen. So halten Sie zumindest die Fristen ein und bekommen keine Probleme mit den Meldungen.

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heckerlein
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jennifervista
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Hallo,

Sie könnten auch eine "0" Abrechnung für Dezember 2017 erstellen. Ich hatte den Fall auch mal, dass man immer erst mit der Buchhaltung im Folgemonat die Stundenzettel erhalten hat. Die Arbeitnehmer haben das Entgelt bar erhalten.

Wir haben dann einfach eine Nachrechnung mit 1 Cent plus und 1 Cent minus beim Gehalt/ Stunden gebucht über Nachberechnung. Dann kommt eine Dezember Abrechnung eine Jahresmeldung raus.

Liebe Grüße aus Schleswig

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schenk
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Vielen Dank Frau Vista, das ist momentan die einfachste und praktikabelste Lösung!

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heckerlein
Fachmann
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letzte Antwort am 18.06.2018 09:28:47 von heckerlein
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