in der Anlage AV sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres anzugeben.
Warum können diese bei DATEV nicht automatisiert aus den VJ-Beständen übernommen werden ?
Hierzu muss ich zugestehen, dass wir die ESt-Daten nicht bei DATEV sichern, sondern nur auf unserem Server;
dennoch meine ich, dass hier eine Automatisierung erfolgen können dürfte.
Sehr geehrte/r mehlhorn,
eine automatische Übernahme findet derzeit nicht statt, weil die Zeile 6 der Anlage AV einen anderen Wert erwartet als den, der in Zeile 6 der Anlage N des Vorjahres enthalten ist.
Während in Zeile 6 der Anlage AV die beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu deklarieren sind, sieht die Anlage N die Angabe des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns vor.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
das sollte bitte verbessert werden.
Denn in vielen Fällen ist auch der Betrag aus der Anlage N der Betrag für die Anlage AV.
Ich kenne das aus dem Programm Agenda so, und das ist schon sehr praktisch.