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Beitragspflichtige Einnahmen Anlage AV-ESt-Erklärung

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letzte Antwort am 23.04.2019 13:43:15 von fruchtzwerg
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mehlhorn
Beginner
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in der Anlage AV sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres anzugeben.

Warum können diese bei DATEV nicht automatisiert aus den VJ-Beständen übernommen werden ?

Hierzu muss ich zugestehen, dass wir die ESt-Daten nicht bei DATEV sichern, sondern nur auf unserem Server;

dennoch meine ich, dass hier eine Automatisierung erfolgen können dürfte.

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Sehr geehrte/r mehlhorn,

eine automatische Übernahme findet derzeit nicht statt, weil die Zeile 6 der Anlage AV einen anderen Wert erwartet als den, der in Zeile 6 der Anlage N des Vorjahres enthalten ist.

Während in Zeile 6 der Anlage AV die beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu deklarieren sind, sieht die Anlage N die Angabe des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns vor.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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das sollte bitte verbessert werden.

Denn in vielen Fällen ist auch der Betrag aus der Anlage N der Betrag für die Anlage AV.

Ich kenne das aus dem Programm Agenda so, und das ist schon sehr praktisch.

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letzte Antwort am 23.04.2019 13:43:15 von fruchtzwerg
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