Hallo,
bei einer RV-Prüfung wurde festgestellt, dass für die als Einmalzahlungen erfassten Überstunden keine Umlagen abgeführt wurden. Ich habe die korrekte Lohnart in den Stammdaten gefunden und kann die Abrechnungen ab Juni entsprechend korrigieren.
Gibt es eine Möglichkeit in den Abrechnungen 1 - 5 / 2018 die Umlagen zu korrigieren ohne die Mitarbeiterabrechnungen alle ändern zu müssen?
z.B. Gibt es eine Lohnart bzw. kann man eine Lohnart einrichten, die die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter nicht ändert sondern über die man nur die Umlagen für die Einmalzahlungen abführen kann?
Danke
Nein, das ist leider nicht möglich.
Sie müssen die Lohnart im Bearbeitungsmonat Januar 2018 entsprechend neu anlegen oder umändern.
Anschließend sollten Sie eine Probeabrechnung machen und schauen ob es eine automatische Nachberechnung gibt oder nicht. Wenn nicht dann müssen Sie in den Bewegungsdaten für jeden Mitarbeiter unter Nachberechnung die Werte 1/96 eintragen.
Für die Mitarbeiter ändert sich ja nichts weiter.