Hallo zusammen,
ich habe bei einem Mitarbeiter Lohnpfändungen vorliegen. Er hat 3 unterhaltspflichtige Personen. Ab dem Jahr 2018 hat er nur noch 2 unterhaltspflichte Personen.
Meine Frage: Wie kann ich das ändern ohne das er mir das Vorjahr korrigiert?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich hatte das gleiche. Der Kollege Reich hatte mir folgendes geschrieben:
Sie müssen in der alten Pfändung einen neuen historischen Stand ab 01/18 erfassen und dort den Kinderfreibetrag ändern.
Gerade bei Kinderfreibeträgen wäre ich aber vorsichtig. Diese werden von den Finanzämtern relativ schnell "gelöscht" ohne das es den Tatsachen entspricht. Ich würde hier kurz mit dem Mandanten Rücksprache nehmen. Das kann viel Hin- und Her und Aufregung verhindern.
Viele Grüße
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Hat funktioniert - alles gut!
Gruß
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit dem Mandanten bzw. dem Mitarbeiter habe ich schon öfter gesprochen. Es hat alles so geklappt wie oben beschrieben.
Viele Grüße