Hallo,
ein neuer Mitarbeiter hat seine Vorarbeitgeberwerte im März nicht abgegeben.
Jetzt legt er mir allerdings (im April) die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vor.
Sollen die Werte im Bearbeitungsmonat März nachgetragen werden oder im April?
Oder lässt man das jetzt offen?
Grüße und Danke im Voraus.
Nico
Hallo Frau Nico,
Sie müssen die Vorarbeitgeberwerte nicht eintragen, wenn es sich um einen normalen Beschäftigungsbeginn bei einem neuen Arbeitgeber handelt.
Das ist eigentlich nur notwendig, wenn die Vorarbeitgeberwerte in eine Bescheinigung/Meldung bei dem nächsten AG mit einfließen sollen.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
danke für die Antwort. Ich steh leider noch etwas auf dem Schlauch.
Es geht um einen Neueintritt, der in den Vormonaten bei einem anderen Arbeitgeber
angestellt war.
In dem Dokument Dok.-Nr.: 9221102 steht ...
Wenn ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr des Eintritts bereits bei anderen Arbeitgebern beschäftigt war, sind Angaben in den Vorarbeitgeberwerten erforderlich, um eventuelle Einmalbezüge zu berechnen.
Das passt nach meiner Meinung nicht zu dem was Sie geschrieben haben.
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
Spielt das Thema Einmalbezüge eine Rolle, haben Sie natürlich recht.
Dann sollten Sie von ihm mindestens die Beschäftigungstage, aus diesem Jahr, bei Vorarbeitgebern abfragen und eintragen. An die Papiere zu kommen, halte ich i.d. Regel für eher sehr schwierig.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
man kann ja nie wissen ob es bei dem neuen Arbeitgeber nicht zu einem EBZ kommt, oder? Also müssen die Vorarbeitgeberwerte oder Tage doch immer hinterlegt werden?
Was passiert denn wenn man Garnichts hinterlegt?
Müssen in dem o.g. Fall die Werte im März erfasst werden oder gibt man die einfach im April ein?
Vielen Dank im Voraus.
Nico
Hallo Frau Nico,
wann Sie die Vortragswerte hinterlegen ist wichtig, wenn der Einmalbezug ansteht. Vorher passiert ja nichts.
Wir hinterlegen hier überwiegend keine Vorarbeitgeberwerte. Was aber kein Grundsatz sein kann. In der Sozialversicherung spielt die BBG eine wichitige Rolle und bei der LSt die Progression, wenn es um Einmalbezüge geht. Gutes Hintergrundwissen vermittel das Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1034838 .
Gruß
C. Rohwäder