Hallo,
wo genau wird die an die Mandanten geschriebene Rechnung aus dem DATEV-Programm Rg.-schreibung in UO abgelegt, sofern das in der ZMSD beim Mandanten richtig hinterlegt ist? Im Ordner Lieferrantenrechnungen im Ordner Belege erfassen oder ist die Rechnung gleich in den offenen Rechnungen drin?
Ich freue mich über ein Feedback.
Beste Grüße
Andreas Flemming
In UO wird die Rechnung im Posteingang als neuer Beleg hinzugefügt und zwar mit dem Belegtyp, den Sie in den Mandantenstammdaten im Arbeitsplatz pro unter Grunddaten Rechnungsschreibung festgelegt haben (in der Regel Rechnungseingang)
So machen wir es und es funktioniert gut
Vielen Dank für die Antwort. Sind Ihre Mandanten dann vom Prozessablauf Eingangsrechnung nicht irritiert, wenn die Eingangsrechnung vom Steuerberater die einzige Rechnung ist, die schon in UO im Posteingang drinsteht (ich gehe davon aus, dass Sie die Rechnung per Mail versenden - ist dem so?)? Bitte kurze Info.
Vielen Dank im Voraus.
Richtig, wie Sie in den Einstellungen sehen können, ist "Digitale Rechnung/Unt. Online/Massenversand" geschlüsselt.
Das heißt: Der Mandant erhält unsere Rechnung als E-Mail (im Anhang) und gleichzeitig wird sie ins Portal UO übermittelt. Die E-Mail wird übrigens über den Massenversand automatisch geschrieben.
Für den Mandanten bedeutet das Verfahren volle Kontrolle (einfach E-Mail-Anhang öffnen und Rechnung prüfen), gleichzeitig nehmen wir ihm seine Archivierungspflichten ab durch die Übermittlung in UO (Sicherung im DATEV RZ). Und: Aufwand die Rechnung selbst hochzuladen oder gar einzuscannen hat der Mandant auch nicht.
Nur Vorteile...
Übrigens auch für uns: wir sparen uns das Porto und vor allem die Arbeitskosten (Rechnung eintüten, etc.) Dass das DATEV Rechnungsschreibungsprogramm viel zu langsam ist, ist ein anderes Thema...
Insgesamt ein Projekt, was DATEV mal gut umgesetzt hat.
Bitte beachten Sie: Es gibt berufsrechtliche Punkte (eigenhändige Unterschrift) zu beachten. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten ist notwendig...
Am Ende lohnt es sich aber....
Danke für Ihre sehr hilfreiche Antwort.
Versenden Sie die Rechnungen im ZUGFeRD-Format? Wenn ja, was hat das für Vorteile? Kann die DATEV-Software UO und REWE dann schon den Inhalt der Rechnung erkennen und übernehmen, sozusagen ohne OCR?
Wie im Screenshot zu sehen, verwenden wir nicht das ZUGFeRD-Format. Dies hätte zwar Vorteile, da die Rechnung mit einem strukturierten Datensatz versehen ist, wodurch die Rechnungsdetails (Betrag, Nr., usw.) sicher erkannt werden.
OCR bietet bekanntlich keine Sicherheit bei der Erkennung, bisher wurde aber immer alles korrekt ausgelesen.
Allerdings hat das ZUGFeRD-Format mit dem DATEV Rechnungsschreibungsprogramm stand heute einen entscheidenden Nachteil: Sie können nicht Ihren individuellen Briefkopf mit ihrem Logo und Ihren Farben verwenden Auf Ihrer Kanzleirechnung. Ein weißes Blatt mit schwarzem Text ging für uns nicht.
Mit der digitalen Rechnung wie von uns genutzt (siehe Screenshot) können Sie alles im Corporate Design der Kanzlei hinterlegen. Die Erkennung klappt ja auch gut mit OCR.
Die oben beschrieben Prozess-, Zeit- und Kostenvorteile sind das Wesentliche beim Verfahren und das haben wir alles erreicht.
Die eRechnung ist übrigens auch bei Steuerberatern längst keine Seltenheit mehr. In der ETL-Gruppe seit 2016 verbreitet. https://www.stb-web.de/news/article.php/id/7754