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Mehrfachbeschäftigung mit GKV-Meldeverfahren und dessen bilanzielle Verbuchung

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letzte Antwort am 21.02.2018 13:26:44 von Uwe_Lutz
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e_b_
Beginner
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Hallo liebe Community,

wir betreuen 2x Mandate bzw. Unternehmen vollumfassend.

In beiden Unternehmen wird jeweils ein und derselbe Mitarbeiter beschäftigt (seit 01.07.2016 auch im Zweitunternehmen, davor nur in einem der beiden).

Es liegt damit seit 01.07.2016 eine Mehrfachbeschäftigung vor.
Durch die vorliegende Mehrfachbeschäftigung kommt es (im Rahmen der Überwachung der Beitragsbemessungsgrenzen) zum automatisierten GKV-Meldeverfahren auf Anforderung der betreffenden Krankenkasse.
Die zuständige Krankenkasse hatte die entsprechenden elektronischen Rückmeldungen erst für den Lohnabrechnungsmonat April 2017 (in beiden Unternehmen) zur Verfügung gestellt, so dass eine Nachberechnung im Monat April 2017 für die jeweiligen Monate Juli bis Dezember 2016 in beiden Unternehmen erfolgte.

Da die rückwirkende Korrektur der SV-Beiträge wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen per Nachberechnung erfolgte, wurden die Buchungswerte aus den einzelnen Beträgen (aus dem Buchungsbeleg) im Monat April 2017 verarbeitet, jedoch nicht bilanziell abgegrenzt (zum Beispiel über einen Korrekturbuchungsbeleg) für das Jahr 2016.

Ich möchte diesen Sachverhalt gern verstehen, da unsere genannten Mandanten auf ihre jeweils korrekten Bilanzen 2016 und 2017 in beiden Unternehmen bestehen.


Gibt es eine Erklärung dafür?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass die SV-Beiträge nicht periodengerecht abgegrenzt werden müssen?
Gibt es seitens DATEV oder LODAS Möglichkeiten Buchungsbelege für Abgrenzungsbuchungen erstellen zu lassen (die Mandanten buchen selbst), entsprechend der bilanziellen Jahreszugehörigkeit?

Dieses Problem stellt sich uns gerade auch noch einmal für das Lohnabrechnungsjahr 2017 mit Wechsel zu 2018, und dies mit noch mehr betroffenem Personal in beiden Unternehmen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da die DATEV-Hotline dazu aktuell (wegen hohem Frageaufkommen) nur auf den kostenpflichtigen Eilservice verweist.

Beste Grüße

E.B.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
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Hallo Herr Böhme,

die Abgabemöglichkeit von Korrekturbeitragsnachweise ist zum 01.01.2015 abgeschafft worden. Seitdem werden auch Beiträge für Vormonate/-jahre in den aktuellen Nachweis mit übernommen.

Eine Abgrenzung für die Buchungen für die beiden Jahre aus LODAS ist mir nicht bekannt. Vielleicht fällt dazu ja noch jemanden etwas ein.

Um dies künftig besser handhaben zu können, besteht die Möglichkeit, die Berechnung in LODAS laufend gleich mit den richtigen Beträgen vorzunehmen. Gerade wenn Sie beide Betriebe abrechnen, liegen Ihnen ja alle notwendigen Daten bereits vor. Die Schlüsselungen hierfür finden Sie im Dokument 1070426 im Abschnitt "Mehrfachbeschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze KV erfassen – Berücksichtigung in Abrechnung vor Beurteilung der Krankenkasse".

Dann erfolgt die Abrechnung gleich mit den reduzierten Werten. Im Folgejahr wird dann die GKV-Monatsmeldung durch die Kasse angefordert und entsprechend vom Programm übermittelt. Die Rückmeldung sollte dann mit den von Ihnen bereits erfassten Daten übereinstimmen. Ggf. können hier kleinere Differenzen bei entstehen. Dies sollte dann aber hinsichtlich der Jahresabgrenzung nicht so aufwändig sein.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 21.02.2018 13:26:44 von Uwe_Lutz
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