Hallo,
seit 01.01.17 hat eine Baufirma eine kaufmännische Angestellte über 450.- Euro beschäftigt. An die SOKA wird ein monatlicher Beitrag
geleistet für die Angestellte. Wie verhält es sich bei der Angestellten mit dem Urlaub - wird der auch über SOKA abgerechnet und was
ist mit zusätzlichen Urlaubsgeld - ist das Pflicht?
Für Eure Antworten im voraus besten Dank.
Guten Morgen Frau Vogt,
der Urlaub bei den kaufmännischen Angestellten wird nicht über die SOKA abgerechnet. Hier hat der Arbeitnehmer seinen jährlichen Urlaubsanspruch und kann diesen nehmen wie er möchte. Das zusätzliche Urlaubsgeld muss meines Wissens nach nicht gezahlt werden.
Gruß
Hallo,
gerne möchte ich noch ergänzen, dass das zusätzliche Urlaubsgeld für Angestellte im Bauhauptgewerbe in einem eigenen Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere geregelt ist. Dieser gilt jedoch nicht als allgemeinverbindlich und muss nicht zwingend umgesetzt werden. Lediglich die Abführung der ZVK-Beiträge für Angestellte ist verpflichtend.
@björn: Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen herzlichen Dank für die Antworten!!!