Hallo,
wir sind von einem ehemaligen Mandanten aufgefordert worden, Daten per euBP bei der Rentenversicherung für alte Jahre bereitzustellen. Außerdem fallen Zeiten in den Prüfzeitraum den wir nicht mehr bearbeitet haben. Ich habe hier folgende Frage, Bedenken:
1. Daten für eine Betriebsnummer müssen zwingend am gleichen Tag übermittelt werden, sonst werden die zuletzt eingereichten Daten von der Rentenversicherung zurückgewiesen. Das heißt hier müsste doch eine entsprechende Abstimmung vorher erfolgen?
2. Können wir technisch überhaupt noch Daten für einen nicht mehr vorhandenen Mandanten - Mandantenübertrag ist erfolgt - übermitteln?
3. Wir haben mit LuG abgerechnet. Ist es eventuell möglich, dass aus den Sicherungsbeständen seitens der Datev eine Übermittlung möglich ist.
Würde ich über Infos freuen.
Viele Dank.
T. Reich
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nachdem die Daten einer Betriebsnummer am gleichen Tag übermittelt werden müssen, wenn die Daten aus unterschiedlichen Abrechnungssystemen oder von unterschiedlichen Standorten stammen, ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll.
Sie können für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) noch Daten übermitteln, welche bei Ihnen über Lohn und Gehalt abgerechnet wurden. Nachfolgende Daten sind vom neuen Berater zu übertragen.
Damit die Übermittlung erfolgreich durchgeht, muss von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein fester Prüftermin vergeben sein.
Eine Übermittlung seitens DATEV aus einer Datensicherung heraus ist nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Dokument:
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung - Hintergrundinformationen
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
Vielen Dank.
Viele Grüße
T. Reich