Hallo Michaela, die Korrektur der Lohnsteuer für das Jahr 2017 ist nur mit dem Entstehungsprinzip möglich. Unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. wählen Sie im Register Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerrechtliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr das Entstehungsprinzip aus. Bei Anwendung des Entstehungsprinzips ist die Dreiwochenfrist im Januar zu beachten. Prüfen Sie bitte daher, ob die für das Vorjahr neu zu erstellende Lohnsteuerbescheinigung von der Finanzverwaltung noch angenommen wird. Eine Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip ist dann nicht mehr möglich, wenn in einem Monat des laufenden Kalenderjahres bereits eine Nachberechnung für das Vorjahr nach dem Zuflussprinzip abgerechnet wurde. Es wird automatisch das Zuflussprinzip angewandt. In diesem Fall erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis im Fehlerprotokoll. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen