Hallo Frau Hofmann, die Anfrage wurde ja bereits telefonisch geklärt. Vielen Dank für das nette Gespräch. @Community: wenn die Tiere der Einzelbewertung unterliegen, sind die Tiere in der Anlagenbuchhaltung als Inventar zu führen. Evtl. kann auch eine Gruppenbewertung durchgeführt werden, dann entfällt das Führen von Inventaren in der Anlagenbuchhaltung. Informationen dazu finden man auch in den Ausführungsanweisungen zum BMEL-Abschluss. Mit freundlichen Grüßen Angela Birkner Service Brnachenlösungen DATEV eG
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