Hallo T. Reich, alles ist abgerechnet, gemeldet und überwiesen bis einschließlich Juni inklusive der Korrektur der Aufstockung auf 90% aufgrund der zum 20. fehlenden KuG-Zeiten des laufenden Monats, die erst mit der Wiederholungsabrechnung zu korrigieren sind. Folgender Ablauf als Beispiel: 20.04. Abrechnung April mit geschätzten KuG-Zeiten und Einmalzahlung 18.05. Korrektur der tatsächlichen Ausfallzeiten mit Wiederholungsabrechnung und löschen der Abrechnung bei den betroffenen MA löschen der Einmalzahlung Probeabrechnung normal, mit Kug, mit Nettoaufstockung, mit Bruttoaufstockung, mit Einmalzahlung... Monatsabschluss erneut vornehmen Differenzen LSt, SV, netto manuell errechnen (FiBu löschen und neu übergeben) Demnächst steht also die Korrektur Juni an, die immerhin ohne Einmalzahlungen sein wird. Das sollte auch in der Nachberechnung möglich sein, nur vielleicht für die Arbeitsagentur unübersichtlicher. Geht ja alles, aber vielleicht geht es auch einfacher als ich denke 🙂 Und wer weiß, wie lange uns das noch begleitet...
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