Hallo Frau Fitschen, danke für Ihre Rückmeldung. Das war mir tatsächlich nicht bewusst. Allerdings hilft uns diese Lösung ja tatsächlich dann nicht, wenn in der Email (zusätzliche) aufbewahrungspflichtige Informationen enthalten sind. Das kommt zwar selten vor, ich würde aber grundsätzlich gerne allen Mandanten empfehlen immer die ganze Email über Belegtransfer nach DUO zu übertragen und dort zu archivieren. Nur so laufen die Mandanten nicht Gefahr, dass versehentlich relevante Informationen nicht aufbewahrt werden. Es bleibt nun aber seit dem Update von DUO in dieser Woche das Problem, dass die Erfassung umständlicher ist und die Texterkennung (OCR) nicht funktioniert. Damit ist mit dieser Änderung ein Großteil des bisher geschaffenen Komforts wieder dahin und die von uns mit Nachdruck angestrebte Umstellung von Mandanten auf Unternehmen online wird wieder schwieriger. In meinem konkreten Fall ist der Mandant ein absoluter Supernutzer, der seine Daten in DUO perfekt und zeitnah pflegt. Kürzlich hat der Mandant all seine Lieferanten angeschrieben, dass er nur noch Rechnungen per Email erhalten möchte und erhält seitdem fast alle Rechnungen per Email. Das ist vielleicht aktuell noch exotisch, wird aber sicherlich zunehmen. Das Verständnis beim Mandanten für diesen Rückschritt geht gegen Null, wofür ich absolutes Verständnis habe. Ich habe ihm letztlich ein vernünftiges Produkt empfohlen, welches nun durch ein Update wieder unkomfortabler gemacht wird. Grüße Felix Stieber
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