Hallo, ja, Sie können die BG-Meldung für das Jahr 2017 noch nachträglich erstellen. Prüfen Sie bitte nach der Rückmeldung der BG-Stammdaten, ob die Mitgliedschaft im Bearbeitungsmonat 01/2017 als Hauptmitgliedschaft gekennzeichnet und im Register Gefahrtarifstellen eine Hauptgefahrtarifstelle hinterlegt ist. Sind die Stammdaten vollständig, erhalten Sie mit der nächsten Abrechnung den gewünschten Lohnnachweis für das Meldejahr 2017. Beachten Sie bitte, dass die Schlüsselungen ab 01/2017 eine Nachberechnung für den gesamten Zeitraum auslösen. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen