Ich bin der Ansicht, dass die Lohnsteuer unter § 11 EStG fällt, wenn es Monats- oder Quartalszahler sind. Nur bei den Jahreszahlern sehe ich die Schwierigkeit, dass die Anforderung regelmäßig wiederkehrend = 2x im Jahr nicht erfüllt ist. Gibt es für diese Ansicht eine wie auch immer geartete Rechtsgrundlage? Denn mein Wissenstand, den ich ad hoc aber auch nicht belegen kann, ist folgender: Regelmäßig, wenn periodisch (auch jährlich) wiederkehrend. Zahlungsabstände größer als ein Jahr sind nicht mehr regelmäßig in diesem Sinne.
... Mehr anzeigen