Hallo Herr Kohls, wir gehen davon aus, dass es sich um bereits abeschriebende Wirtschaftsgüter handelt. Auch bei diesen ist eine Zuschreibung möglich. Der Restwert wird entsprechend angepasst. Um Aussagen zu weiteren Berechnung der Gegenstände machen zu können, bräuchten wir weitere Informationen von Ihnen. Zur Klärung Ihres individuellen Sachverhaltes wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-8601) oder schriftlich per Servicekontakt. Mit freundlichen Grüßen Volker Schug Service Anlagenbuchführung DATEV eG
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