Hallo, es sind grundsätzlich alle Ausfallstunden zu erfassen. Dies bedeutet für Ihr Beispiel: gearbeitete Stunden: 6,25 Stunden Winterausfallstunden: 1,75 Stunden Sowohl die gearbeiteten Stunden als auch die Winterausfallstunden sind über die Bewegungsdaten zu buchen. Eine automatische "Aufstockung" der Winterausfallstunden auf die hinterlegte Sollarbeitszeit ist nicht möglich. Bei der Berechnung des Soll- und Ist-Entgelts erfolgt eine automatische Aufstockung auf die Sollstunden. Diese aufgestockten Stunden werden jedoch nicht als Saison-Kurzarbeitergeld ausgezahlt, sondern nur bei der Berechnung des Soll- und Istentgeltes berücksichtigt. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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