Hallo Herr Brost, da wir im Unternehmen online lediglich Zahlungen veranlassen und in der Bank Belege zuordnen, bucht hier ausschließlich das Steuerbüro. Die Zahlungsliste offener Posten wurde erstellt, jedoch nach wie vor ist die Fälligkeit nicht sichtbar, obwohl eingetragen. Ihrer Frage nach würden einmal auftauchende Lieferanten nie mit einem Zahlungsziel versehen werden können? Wir wollten uns bei der Zahlungen an dieser Liste orientieren, aber ohne Zahlungsziel leider unmöglich. Vielleicht liegt dies an den Adminrechten für uns als Mandant. Ich verstehe auch nicht, dass von uns zugeorndete Belege auf den Bankkonten, für den Steuerberater nicht ersichtlich sind. Wird hier parallel gearbeitet oder in einem System?
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