Hallo zusammen, die E-Bilanz für Personengesellschaften erfordert eine Kapitalkontenentwicklung in strukturierter Form, so sind weitere Spalten (wie z.B. Übertragung einer § 6-b-Rücklage, Umbuchungen auf andere Kapitalkonten, Sonstige Kapitalkontenanpassungen) oder weitere Zeilen (wie z.B. Anteil an Rücklagen zu der bisherigen KKE) hinzugekommen. Um dies buchhalterisch darstellen zu können, wurden seit dem Jahr 2015 etwa 40 neue Konten in den DATEV-Standardkontenrahmen eingeführt und die Buchungsmöglichkeit „Zuordnen zu Gesellschafter" geschaffen. Mit der Endnummernlogik sind diese Anforderungen buchhalterisch nicht abbildbar. Das neue System „Zuordnen zu Gesellschafter" bietet viele Vorteile. Diese können Sie im Info Dokument 1080582 entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass zwei Systeme für die Abbildung von Personengesellschaften zu wartungs- und pflegeintensiv sind. Wesentliches Ziel ist der effiziente Einsatz der DATEV-Anwendungen zum höchstmöglichen Nutzen für Sie und Ihre Mandanten. Auf dieses Ziel sind unsere Dienstleistungen ausgerichtet. Um so mehr bedauern wir, dass Sie mit der Ablöse Endnummernlogik, nicht einverstanden sind. Mit freundlichem Grüßen Simone Dallner Produktmanagement und Service Betriebliches Rechnungswesen DATEV eG
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