Hallo zusammen, folgender Fall: Mandant mietet ab Juni 2020 Gaststätte auf Campingplatz. Als Neugründung würde er als November- und Dezemberhilfe 75% des Umsatzdurchschnitts erhalten. Im Vorjahr wurde die Gaststätte von jemand anderem betrieben (eine nahestehende Person, tut aber eigentlich nichts zur Sache), Campingplatz ab November geschlossen, daher Umsätze gleich 0,-. Mit dem Vorgänger hat er keine vertraglichen Vereinbarungen. Ich würde ihn als Neugründung ansehen, bin damit aber nicht ganz glücklich. Was würden Sie/Ihr als Abgrenzungskriterien zwischen Neugründung und Fortführung ansehen? Mit freundlichem Gruß
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