Hallo Frau Schauer, wenn ich einen abweichenden Lohnfaktor erfasse, lasse ich aber die vorangegangenen Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit außen vor und wende in diesem Sinne ja keinen Durchschnittslohn an, oder verstehe ich das Prinzip der Berechnung über den abweichenden Lohnfaktor nicht richtig? Freundliche Grüße, Sonja Voigt
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