Hallo Frau Ederle, bitte prüfen Sie in Ihrem Buchführungsbestand unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen | Kontenüberleitung ob der Haken bei "Vorjahreskonto überleiten" gesetzt ist. Wenn dies der Fall ist, dann denkt das Programm, dass Sie einen Kontenrahmenwechsel von 2017 auf 2018 durchgeführt haben und benötigt erst die ausgefüllte Kontenüberleitung. Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Kontenrahmenwechsel durchgeführt haben. Eventuell ist der Haken versehentlich gesetzt worden oder durch den Datenaustausch mit dem Steuerberater mitgekommen. Da die Kontenüberleitung schon ausgefüllt ist, können Sie den Haken nicht mehr entfernen. Die Einstellung wird bei der Jahresübernahme 2018/2019 mit übernommen d. h. in 2019 könnten Sie sofort nach der Jahresübernahme diesen dann entfernen. Dann sollte es auch keine Probleme bei der Fibu-Salden-Übernahme geben. Mit freundlichem Gruß DATEV eG Jennifer Hupfauer Service Rechnungswesen für Unternehmen
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