Guten Morgen, folgender Sachverhalt: Im Jahr 2017 habe ich die Mitgliedschaft mit Sondertatbestand beendet, da ab diesem Zeitraum keine Mitarbeiter mehr beschäftigt waren. Was muss ich tun, wenn jetzt ab 2018 wieder Mitarbeiter beschäftigt werden? Muss die Mitgliedschaft dann über den entsprechenden Button in der Maske reaktiviert werden? Was mich verunsichert ist der Hinweis der dann aufgeht: "Die Beendigung wird aufgehoben. Mitgliedschaft wird wieder hergestellt für den gesamten Zeitraum. Übermittelte Meldungen im Rahmen einer unterjährigen Beendigung werden storniert." Wird dann die Mitgliedschaft für das restliche Jahr 2017 wieder reaktiviert obwohl niemand in diesem Zeitraum beschäftigt war? Oder muss man die Mitgliedschaft ab Wiederbeschäftigung von Mitarbeitern wieder neu anlegen, also wie eine zweite neue Berufsgenossenschaft? Ich hoffe jemand hat einen Rat für mich. Vielen Dank schon einmal. Gruß C.
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