Hallo Frau Mindel, vielen Dank. Das hatte ich heute morgen auch schon vermutet und daher einen Antrag auf Eintragung bei meiner Kammer gestellt. Von denen bekam ich dann folgende Antwort: Bevor Sie die Vollmachtsdatenbank nutzen können, müssen Sie sich bzw. Ihre Kanzlei erst für die Nutzung registrieren und einen Nutzungsvertrag mit der DATEV abschließen. Dies können Sie über den auf unserer Homepage hinterlegten Link „Online Registrierung zur Vollmachtsdatenbank“ direkt durchführen. Sie werden anschließend durch den Registrierungsprozess geleitet. Bitte beachten Sie, dass die DATEV noch etwa 2-3 Tage benötigt, um Ihren Datensatz zu verarbeiten und für den Registrierungsprozess zur Verfügung zu stellen. Sofern der Datensatz noch nicht verarbeitet worden sein sollte, erhalten Sie deshalb eine Fehlermeldung, dass „Sie zur Nutzung nicht berechtigt sind“. In diesem Fall müssen Sie noch etwas abwarten. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses steht der Nutzung der Vollmachtsdatenbank nichts mehr im Weg. Das widerspricht Ihrem Vorschlag, so dass ich nun nochmal Ihre Hilfe benötige. Vielen Dank und herzliche Grüße Michael Klein
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