Hallo liebe Forumsmitglieder, wir betreiben in einem kleineren Einzelhandelsgeschäft eine offene Ladenkasse zusammen mit einem handschriftlichen Kassenblatt und einem Datev Kassenbuch (GOBD). Aktuell werden die EC-Buchungen direkt auf den Auszügen handschriftlich verbucht. Sämtliche Unterlagen gehen dann so an den Steuerberater. Was müssen wir nun ändern, um den neuen Vorschriften für EC-Cash und auch für die eigentliche Kasse zu genügen? Viele Grüße
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