Hallo, ich bin mir nicht sicher ob hier ein Erstattungsanspruch besteht. Erstattungsfähig sind ja die weitergezahlten Stunden bei Krankheit, aber die Überstunden wurden nicht weitergezahlt sondern wegen tatsächlicher Arbeit ausgezahlt. Hier hat der Arbeitgeber also keinen Ausfall der kompensiert werden müsste. Aber ich lasse mich gern berichtigen Gruß
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