Hallo Herr Braun, eine Prüfung, ob ein höheres Wirtschaftsjahr existiert, erfolgt beim Erstellen der Mahnungen im Vorjahr. Gibt es bereits ein Folgejahr, wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben. Wurden bereits Mahnungen erstellt und Sie führen die Jahresübernahme durch, werden diese Mahnungen mit in das Folgejahr übernommen. Die Mahnstufe kann nur aus dem höchsten Wirtschaftsjahr übergeben werden. Mit freundlichen Grüßen Angelika Roßmeisl Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
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