Hallo Anna, es freut mich, dass Ihnen mein Lösungsvorschlag weitergeholfen hat. Sollte es auch in der Pfändung mit Rang 2 Änderungen gegeben haben, kann es nicht schaden, hier genauso vorzugehen. Alternativ können Sie die Pfändung in 09/2017 beenden und neu ab 10/2017 mit dem verbleibenden Rest anlegen, wenn der „Fehler“ erst ab 10/2017 auftaucht. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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