Schauen Sie sich den § 3 Arbeitszeit im BRTV an. Dort ist auch u. a. der Zuschlag für Mehrarbeit unter Abs. 6 Zuschläge geregelt. Wenn Sie die Stunden über das Kalendarium erfassen, dann ermittelt Lodas bzw. Lohn & Gehalt die Überstundenzuschläge automatisch. Voraussetzung ist aber eine entsprechende Schlüsselung gemäß den DATEV-Vorgaben. Als Stammlohnart bietet sich die Lohnart 104 an.
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