Hallo Frau Gallert! Nun meine Frage: Wie ist es dann bei Urlaub im Dachdeckergewerbe? Hier müsste doch eine Rückstellung gebildet werden, da Dachdecker keine Urlaubserstattungen erhalten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Vorteile mindern die Höhe der Rückstellung. Sie müssen also im ersten Schritt die Kosten schätzen, die der Arbeitgeber für die Gewährung/Auszahlung des Urlaubs haben wird, und im zweiten Schritt die voraussichtlichen Erstattungen davon abziehen. Insoweit muss ich mich auch selbst korrigieren: Im Bauhauptghewerbe sind natürlich die Arbeitgeberanteile zur SV zurückzustellen, da es dafür keine Erstattung gibt. Beste Grüße, Jens Mildner
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