Hallo, eine neue/weitere Unternehmensform gibt es nicht. Die Verfahrensbeschreibung zur A1 Bescheidung der GKV-Spitzenverbände sieht lediglich folgende Rechtsformen/Unternehmensformen vor: 1 = Personen- oder Kapitalgesellschaft (z.B. OHG, KG,GmbH, AG) 2 = Öffentlicher Arbeitgeber (z.B. Bund, Land, Gemeinde oder Körperschaft, Anstalt bzw. Stiftung des öffentlichen Rechts) 3 = Sonstiges (z. B. eingetragener Verein) Nur wenn die Rechtsformen in der Verfahrensbeschreibung um das Einzelunternehmen erweitert wird, kann diese Änderung in LODAS übernommen werden. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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