Hallo Frau von Lovenberg, wie Herr Lutz bereits schrieb, ist eine Änderung der Fälligkeit ab der kommenden Programm-DVD direkt in einigen OPOS-Auswertungen möglich. Bereits schon jetzt können Sie Fälligkeiten direkt im Mahnwesen ändern. Für einen Mahnposten ("Rechnung") klicken Sie auf Posten sperren/entsperren und ändern Sie dort die Fälligkeit ab. Diese Änderung wird anschließend auch in den OPOS-Auswertung angezeigt. Viele Grüße Christian Wielgoß
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