Hallo liebe DATEV-Community, ich habe eine Frage zur Abrechnung als Werkstudent. Und zwar bin ich Studentin und seit Kurzem angestellt als Werkstudentin in einem mittelständischen Unternehmen (die meines Wissens nach auch über DATEV abrechenen). Vertraglich festgehalten ist eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche und ein Verdienst von 880,00€ brutto. Nun wurde mir seitens des Unternehmens gesagt, ich müsse mich nun gesetzlich krankenversichern, damit ich abgerechnet werden könne. Im Internet lese ich aber, dass dies einerseits gar nicht möglich sei, da ich mich zu Beginn des Studiums als Privatversicherter von der gesetzlichen Versicherungspflicht habe befreien lassen und ich andererseits bei dieser Anzahl an Arbeitsstunden auch gar nicht sozialversicherungspflichtig sei. Meine private Kasse und auch die Nachfrage bei einer GKV haben bisher nur widersprüchliche Antworten ergeben. Weiß hier vielleicht jemand Rat? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße Sinah
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