Hallo Community, weicht das Bundesland des Arbeitgebers ab, ist der Kammerbeitrag kein Bestandteil der Lohnsteuer-Anmeldung. Bitte melden Sie den Kammerbeitrag daher manuell. Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument 9219330 - Kammerbeitrag. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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