Hallo Frau Skowronski, Mandanten- bzw. Auftragschecklisten können namentlich nicht geändert werden. Der Name der Checkliste wird aus dem zugrunde liegenden Prozess übernommen. Eine Notizfunktion, welche im Sichtbereich der Schnellinfo ProCheck oder auch in der Checklistenübersicht angezeigt werden kann, gibt es leider nicht. Denkbar wäre die Anlage eines individuellen Checklistenpunktes in den jeweiligen Checklisten, der die entsprechenden Objekte bezeichnet. Der Checklistenpunkt muss mit einer entsprechenden Wiederholung angelegt werden, damit der Punkt in die Folgechecklisten fortgeschrieben wird. Der individuelle Checklistenpunkt kann als nicht abhakbar generiert werden (Haken entfernen bei der Option 'In Checkliste abhakbar'). Es allerdings notwendig, die Checkliste zu öffnen, um die Information einsehen zu können. Grüße aus Nürnberg Jürgen Haubner DATEV eG
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