Hallo! Gibt es hier neuere Erkenntnisse, denn heute erhielt am Telefon die Aussage, dass nach 6 Wochen (42 Tage?) eine Unterbrechungsmeldung erstellt werden müsse und die Entschädigung für die restlichen 4 Wochen vom Mitarbeiter selbst zu beantragen wäre. Deshalb solle ich eine andere Fehlzeit (z.B. unbezahlte Fehlzeit) für die restlichen 4 Wochen (=20 Fehltage) angeben. vG, Hanne Lauer
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