Hallo, ab dem Jahr 2017 ist neben der E-Bilanz auch der Anlagespiegel elektronisch zu übermitteln. Der Brutto-Anlagespiegel kann aber nur gesendet werden, wenn keine Abstimmdifferenzen zwischen der FiBu und Anlag bestehen. Dabei reicht es aber wohl nicht aus, dass die Buchwerte zwischen Anlag und FiBu übereinstimmen (das versteht sich von selbst). Vielmehr müssen sämtliche Bewegungen, z.B. Zu- und Abgangsbuchungen sowohl im Anlag als auch in der FiBu synchron gebucht sein. Beispiel: Für ein bestehendes Gebäude gibt im WJ. 01 insgesamt 3 Nachaktivierungen, die alle einzeln in der FiBu gebucht werden. Im Anlag wird jedoch nur der Gesamtbetrag erfasst. Im Ergebnis stimmen FiBu und Anlag überein Ergebnis: Es bestehen Abstimmdifferenzen bei den Einzelbuchungen; der Brutto-Anlagespiegel kann nicht gesendet werden Ist das zwingend so, oder gibt es da eine einfache Lösung? Ich würde mich über alle Antworten, Meinungen und Erfahrungen freuen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Vollmer
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