Hallo Community, Ihrem geschilderten Sachverhalt bzw. der ersten Fehlermeldung entnehme ich, dass die Zulage als Einmalbezug abgerechnet wird. Ein Einmalbezug kann immer nur im Monat der Auszahlung gekürzt werden. Haben Sie beispielsweise im Januar eine Zulage als Einmalzahlung abgerechnet und soll diese nun rückwirkend gekürzt werden, können Sie den Differenzbetrag über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard buchen. Bitte erfassen Sie Ihre Buchung im aktuellen Bearbeitungsmonat und wählen als Nachberechnungsmonat den ursprünglichen Auszahlungsmonat. Die zweite Fehlerhinweismeldung bezieht sich auf die EEL-Bescheinigung. Hier wird lediglich das tatsächliche, laufende Bruttoentgelt für die Berechnung herangezogen. Es ist alternativ auch möglich unter Personaldaten | Entlohnung | Register Stundenlohn/ Vorschuss/ sonstige Angaben ein lfd. Brutto vereinbart vorzugeben. Dies ist jedoch keine Pflichtangabe und es besteht aufgrund des Hinweises im Protokoll kein Handlungsbedarf. Beste Grüße Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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