Hallo, grundsätzlich fordert die Krankenkasse über das elektronische Rückmeldeverfahren die GKV-Monatsmeldung für den Arbeitnehmenden an. Diese wird dann automatisch in die Personaldaten unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung, Registerkarte Allgemeine Daten, Gruppe Angaben zur GKV-Monatsmeldung in der Liste GKV-Monatsmeldung auf Anforderung der Krankenkasse vorbelegt. Haben Sie die Aufforderung der Krankenkasse z. B. telefonisch oder postalisch erhalten? Wenn ja, wählen Sie: Anforderung liegt vor (manuelle Erfassung). Die Meldung kann dann mit einer Wiederabrechnung der eingetragenen Nachberechnung erstellt werden. Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: GKV-Monatsmeldungen erstellen .
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